Pflegegrad 3 ist für viele Familien ein Wendepunkt. Die Pflege eines Angehörigen wird intensiver, der Alltag anspruchsvoller – und plötzlich stellt sich die Frage: Was steht uns eigentlich zu?
Die gute Nachricht: Mit Pflegegrad 3 haben Betroffene und pflegende Angehörige Anspruch auf erhebliche Unterstützung. Im Jahr 2026 sind das bis zu 1.497 Euro monatlich für einen Pflegedienst, 599 Euro Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige – und eine Reihe weiterer Leistungen, die viele nicht kennen oder nicht vollständig ausschöpfen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick: Was genau ist Pflegegrad 3, wie viel Geld bekommen Sie, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein – und wie beantragen Sie die Leistungen richtig?

TL;DR – Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick (2026)
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Leistung
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Betrag
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Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
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599 €/Monat
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Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)
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1.497 €/Monat
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Entlastungsbetrag
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131 €/Monat
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Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (ab 01.07.2025)
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3.539 €/Jahr
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Tages-/Nachtpflege
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1.357 €/Monat
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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42 €/Monat
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Punkte im Begutachtungsverfahren
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47,5 bis unter 70
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Was ist Pflegegrad 3? Definition und Einordnung
Pflegegrad 3 steht offiziell für eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten". Das klingt abstrakt – bedeutet im Alltag aber: Die betroffene Person braucht bei vielen grundlegenden Aktivitäten regelmäßige, oft umfangreiche Unterstützung.
Dazu gehören typischerweise die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Fortbewegung in der Wohnung und der Umgang mit Inkontinenz. In einigen Bereichen ist die pflegebedürftige Person jedoch noch teilweise selbstständig.
Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose, sondern die tatsächliche funktionelle Einschränkung im Alltag.

Pflegegrad 3 vs. Pflegestufe 3 – ein wichtiger Unterschied
Viele verwechseln die beiden Begriffe. Das alte Pflegestufensystem wurde 2017 durch das neue Pflegegradsystem ersetzt.
Die frühere Pflegestufe 3 entspricht nicht dem heutigen Pflegegrad 3. Sie entspricht eher dem heutigen Pflegegrad 4 oder sogar 5. Der heutige Pflegegrad 3 kommt inhaltlich eher der alten Pflegestufe 2 – mit eingeschränkter Alltagskompetenz – nahe.
Wer früher Pflegestufe 3 hatte, wurde bei der Umstellung in der Regel in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft. Diese Verwechslung führt häufig dazu, dass Leistungsansprüche falsch eingeschätzt werden.
Pflegegrad 3 im Vergleich: PG 2, PG 3 und PG 4 auf einen Blick
Der folgende Vergleich zeigt, wo Pflegegrad 3 im System steht – und welche Leistungsunterschiede es zu den Nachbargraden gibt.
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Kriterium
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Pflegegrad 2
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**Pflegegrad 3**
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Pflegegrad 4
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Punkte (NBA)
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27 bis unter 47,5
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47,5 bis unter 70
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70 bis unter 90
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Beeinträchtigung
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Erheblich
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Schwer
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Schwerst
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Pflegegeld 2026
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347 €/Monat
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599 €/Monat
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800 €/Monat
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Pflegesachleistungen 2026
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796 €/Monat
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1.497 €/Monat
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1.859 €/Monat
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Tages-/Nachtpflege 2026
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721 €/Monat
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1.357 €/Monat
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1.685 €/Monat
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Vollstationäre Pflege 2026
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805 €/Monat
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1.319 €/Monat
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1.855 €/Monat
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Kriterium
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Pflegegrad 2
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**Pflegegrad 3**
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Pflegegrad 4
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Pflege-Zeitaufwand (ca.)
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~3 Std./Tag
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~5 Std./Tag
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~7+ Std./Tag
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Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 ist erheblich – sowohl beim Aufwand als auch bei den Leistungsbeträgen. Wer das Gefühl hat, mit PG 2 nicht ausreichend versorgt zu sein, sollte eine Höherstufung prüfen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3 – was muss erfüllt sein?
Pflegegrad 3 wird nicht automatisch aufgrund einer bestimmten Erkrankung vergeben. Grundlage ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA), das die funktionellen Einschränkungen einer Person in sechs Lebensbereichen bewertet.
Das Punktesystem: 47,5 bis 70 Punkte für Pflegegrad 3
Im NBA werden Punkte in sechs Modulen vergeben. Diese Punkte werden gewichtet zusammengerechnet. Wer auf 47,5 bis unter 70 gewichtete Gesamtpunkte kommt, erfüllt die Voraussetzungen für Pflegegrad 3.
Die Skala reicht von 0 (keinerlei Beeinträchtigung) bis 100 (maximale Beeinträchtigung). Die Gewichtung stellt sicher, dass körperliche und kognitive Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die 6 Begutachtungsmodule im Überblick
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Modul
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Bereich
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Gewichtung
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Alltagsbeispiel
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1
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Mobilität
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10 %
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Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegung in der Wohnung
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2
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Kognitive/kommunikative Fähigkeiten
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15 %*
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Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit
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3
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Verhaltensweisen/psychische Problemlagen
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15 %*
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Unruhe, Weglauftendenz, Abwehrverhalten
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4
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Selbstversorgung
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40 %
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Körperpflege, An-/Auskleiden, Toilettengang, Inkontinenzversorgung
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5
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Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen
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20 %
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Medikamente, Verbände, Arztbesuche
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6
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Gestaltung des Alltags/soziale Kontakte
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15 %
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Gestaltung des Alltags, Beschäftigung, soziale Beziehungen
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Von Modul 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in die Gesamtberechnung ein.
Wichtig: Modul 4 hat mit 40 % die höchste Gewichtung von allen. Kriterien wie Toilettengang und der Umgang mit Inkontinenzmaterial werden hier sogar doppelt gewichtet. Das hat direkte Auswirkungen auf die Einstufung.
Typische Krankheitsbilder bei Pflegegrad 3
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Demenz im mittleren Stadium (deutliche Orientierungslosigkeit, erhöhter Betreuungsbedarf)
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Schlaganfall mit erheblichen Folgeeinschränkungen (Halbseitenlähmung, Sprachprobleme)
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Parkinson im fortgeschrittenen Stadium
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Schwere Arthrose oder ausgeprägte Arthritis mit starker Bewegungseinschränkung
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COPD im fortgeschrittenen Stadium
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ALS im mittleren Verlauf
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Schwere psychische Erkrankungen mit erheblichem Betreuungsbedarf
Die Erkrankung allein entscheidet nicht – entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.
Pflegegrad 3 – wie viel Geld? Alle Leistungen 2026 im Überblick
Mit Pflegegrad 3 haben Betroffene und ihre Familien Anspruch auf eine Reihe von Pflegeleistungen. Die folgende Übersicht zeigt alle relevanten Beträge für das Jahr 2026 – die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025 und gilt unverändert auch 2026. Die nächste Anpassung ist frühestens für 2028 geplant.
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Leistungsart
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Betrag 2026
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Zweck
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Pflegegeld
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599 €/Monat
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Häusliche Pflege durch Angehörige
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Pflegesachleistungen
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1.497 €/Monat
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Ambulanter Pflegedienst
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Entlastungsbetrag
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131 €/Monat
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Alltagshilfen, Haushalt, Betreuung
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VHP + Kurzzeitpflege
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3.539 €/Jahr
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Auszeiten, Verhinderung (seit 07/2025, gilt 2026)
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Tages-/Nachtpflege
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1.357 €/Monat
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Teilstationäre Tagesbetreuung
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Pflegehilfsmittel
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42 €/Monat
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Bettschutz, Handschuhe, Desinfektion
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Vollstationäre Pflege
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1.319 €/Monat
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Pflegeheim (+ Leistungszuschläge)
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Wohnraumanpassung
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4.180 €/Maßnahme
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Barrierefreier Umbau
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Die meisten dieser Leistungen können kombiniert werden – und viele Familien schöpfen nicht alles aus, was ihnen zusteht.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 – 599 Euro pro Monat
Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung bei häuslicher Pflege. Es beträgt 2026 599 Euro monatlich und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Das Geld ist frei verfügbar – es kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden, für Alltagsunterstützung genutzt werden oder anderweitig eingesetzt werden. Es gibt keine Zweckbindung.
Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich für alle Pflegegrade 2 bis 5 – die früher verpflichtenden Quartalstermine für Pflegegrad 4 und 5 entfallen (BEEP-Gesetz). Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
Pflegesachleistungen – bis zu 1.497 Euro für den Pflegedienst
Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro monatlich nutzen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse – der Anspruchsinhaber muss sich darum nicht selbst kümmern.
Die Sachleistungen können für körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Wichtiger Hinweis: Nicht genutztes Budget verfällt nicht vollständig. Bis zu 40 % der ungenutzten Sachleistungen können für Entlastungsleistungen umgewidmet werden – das ist der sogenannte Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI).
Kombinationsleistung – Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Viele Familien möchten sowohl Pflegegeld als auch einen Pflegedienst nutzen. Das ist möglich – durch die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Das Prinzip: Je mehr Sachleistungen in Anspruch genommen werden, desto weniger Pflegegeld fließt – und umgekehrt. Die Kürzung erfolgt anteilig.
Rechenbeispiel: Der Pflegedienst wird mit 70 % der Sachleistungen (1.048 €) beauftragt. Die verbleibenden 30 % ergeben einen Pflegegeldanspruch von 30 % × 599 € = 179,70 €/Monat.
Die Aufteilung kann flexibel gestaltet und monatlich angepasst werden. Wer weniger als 100 % der Sachleistungen nutzt, ohne Pflegegeld zu beantragen, lässt Geld liegen.

Entlastungsbetrag – 131 Euro monatlich für Haushalt und Alltag
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 131 Euro monatlich und ist ausschließlich für anerkannte Entlastungsleistungen vorgesehen – zum Beispiel Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen.
Er kann nicht als Pflegegeld ausgezahlt werden. Nicht verbrauchte Beträge verfallen aber nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann genutzt werden.
Das bedeutet: Wer den Entlastungsbetrag ein ganzes Jahr lang nicht nutzt, hat zum 30. Juni des Folgejahres bis zu 1.572 Euro auf einen Schlag zur Verfügung (12 × 131 €).
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – gemeinsamer Topf (seit 01.07.2025, gilt auch 2026)
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Änderung: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.
Bisher waren beide Leistungen getrennt – mit eigenen Budgets und Regeln. Jetzt gilt: Das Geld kann frei aufgeteilt werden. Alles für Kurzzeitpflege, alles für Verhinderungspflege – oder gemischt.
Besonders wichtig: Die frühere 6-monatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt ab Juli 2025. Auch neu Pflegebedürftige können die Leistung sofort in Anspruch nehmen.
Während der Verhinderung oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte für bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3
Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Leistung: Die pflegebedürftige Person wird tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut.
Das Budget von 1.357 Euro monatlich (2026) ist vollständig eigenständig – es wird nicht auf das Pflegegeld oder die Sachleistungen angerechnet. Wer Tagespflege in Anspruch nimmt, verliert also keinen einzigen Euro an anderen Leistungen.
Das macht Tagespflege besonders attraktiv für pflegende Angehörige, die tagsüber berufstätig sind.
Pflegehilfsmittel – 42 Euro monatlich ohne Rezept
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf 42 Euro monatlich für verbrauchbare Pflegehilfsmittel – und das ganz ohne ärztliches Rezept.
Zu diesen Produkten gehören Einmal-Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen und Fingerlinge.
Wichtig: Diese 42-Euro-Pauschale bezieht sich auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses). Körpernahe Inkontinenzprodukte wie Einlagen oder Pants fallen nicht darunter – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Pflegegrad 3 und Inkontinenz – Versorgung richtig organisieren
Inkontinenz ist bei Pflegegrad 3 ein häufiger Begleitfaktor. Viele Betroffene und Angehörige wissen jedoch nicht, wie die Versorgung korrekt organisiert und finanziert wird.
Inkontinenz in der Begutachtung – Modul 4 entscheidet
Wie bereits beschrieben, hat Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 % die höchste Gewichtung im NBA. Drei Kriterien in diesem Modul beziehen sich direkt auf Inkontinenz:
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Kriterium 4.8: Toilettenbenutzung und Umgang mit Inkontinenzmaterial
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Kriterium 4.11: Bewältigung der Blasenkontrolle
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Kriterium 4.12: Bewältigung der Darmkontrolle
Die Toilettenbenutzung ist in Modul 4 sogar doppelt gewichtet. Das heißt: Wer bei diesen Kriterien hohe Punktzahlen hat, hat deutlich bessere Chancen auf Pflegegrad 3 – oder sogar Pflegegrad 4.
Wer ein Pflegetagebuch vor der Begutachtung führt, sollte den tatsächlichen Unterstützungsbedarf bei Inkontinenz präzise dokumentieren.
Zwei Wege zur Versorgung – Pflegekasse vs. Krankenkasse
Hier liegt einer der häufigsten Irrtümer im Pflegebereich. Es gibt zwei vollständig getrennte Finanzierungswege für die Inkontinenzversorgung:
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Merkmal
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Pflegehilfsmittel (PG 54)
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Inkontinenzhilfen (PG 15)
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Rechtsgrundlage
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§ 40 SGB XI
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§ 33 SGB V
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Kostenträger
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Pflegekasse
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Krankenkasse
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Budget
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42 €/Monat pauschal
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Individuell nach Verordnung
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Rezept nötig?
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Nein – Pflegegrad genügt
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Ja – ärztliche Verordnung
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Produkte
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Bettschutzeinlagen (Einmal), Handschuhe, Desinfektion
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Einlagen, Vorlagen, Pants, Windelhosen
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Zuzahlung
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Keine (bis 42 €)
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10 %, max. 10 €/Monat
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Das bedeutet im Klartext: Pants, Einlagen und Windelhosen für Erwachsene können nicht über die 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Pauschale abgerechnet werden. Sie laufen über die Krankenkasse und benötigen eine ärztliche Verordnung.
Einweg-Bettschutzeinlagen hingegen gehören zur Produktgruppe 54 und können sehr wohl über die Pflegehilfsmittel-Pauschale bezogen werden – ohne Rezept.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 – was und wie viel ist möglich?
Das Thema Haushaltshilfe interessiert viele Angehörige – und die tatsächlichen Möglichkeiten sind größer, als die meisten ahnen.
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch clever kombinieren
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist der bekannteste Weg zur Finanzierung einer Haushaltshilfe. Deutlich weniger bekannt ist der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.
Er erlaubt es, bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen für Entlastungsleistungen – darunter auch Haushaltshilfen – zu verwenden. Bei Pflegegrad 3 sind das maximal 40 % × 1.497 € = 598,80 Euro monatlich.
Wer beide Töpfe kombiniert, kommt auf einen maximalen Haushaltshilfe-Betrag von rund 730 Euro monatlich:
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Umwandlung ungenutzter Sachleistungen: bis 598,80 €
- Gesamt: bis ~729,80 €/Monat

Rechenbeispiel: Die Familie pflegt vollständig selbst und nutzt keinen ambulanten Pflegedienst. Dann stehen bis zu 40 % der Sachleistungen für Entlastungsleistungen zur Verfügung – plus der reguläre Entlastungsbetrag.
Was ist eine anerkannte Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3?
Nicht jede Putzkraft qualifiziert sich automatisch für eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag. Die Leistungserbringer müssen nach Landesrecht anerkannt sein.
Wer eine Haushaltshilfe beauftragen möchte, sollte vorab beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen oder beim Pflegestützpunkt nachfragen, welche Anbieter in der Region zugelassen sind. Häufig gibt es entsprechende Online-Verzeichnisse.
Pflegegrad 3: Wohn- und Zusatzleistungen im Überblick
Neben den monatlichen Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, die die Pflegesituation langfristig verbessern.
Wohnraumanpassung – bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Wer die Wohnung altersgerecht umbauen möchte, bekommt von der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme als Zuschuss (2026). Das kann für Badumbau, Schwellenabbau, Haltegriffe oder Rampen eingesetzt werden.
Maximal sind vier Einzelmaßnahmen förderfähig. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einer Wohngemeinschaft erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro.
Besonders wichtig: Wenn sich der Pflegezustand wesentlich verschlechtert, entsteht ein neuer Anspruch – auch wenn bereits Förderung in Anspruch genommen wurde.
Vollstationäre Pflege – was zahlt die Pflegekasse im Heim?
Wenn ein Pflegeheim nötig wird, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 1.319 Euro monatlich. Zusätzlich gibt es einen Leistungszuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE):
- 1. Jahr: 15 % des EEE
- Ab 13 Monaten: 30 %
- Ab 25 Monaten: 50 %
- Ab 37 Monaten: 75 %
Trotz dieser Zuschläge bleibt ein erheblicher Eigenanteil. Bei Pflegegrad 3 liegen die Gesamtkosten im Heim je nach Region und Einrichtung in der Regel bei 2.000 bis 2.800 Euro monatlich – nach Abzug aller Kassenzuschläge. Die tatsächlichen Kosten variieren stark je nach Bundesland, Lage und Einrichtung.
Der Leistungszuschlag wird nicht automatisch gewährt – er muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.
Finanzielle Vorteile für pflegende Angehörige – was viele nicht wissen
Pflegende Angehörige sind nicht nur emotional, sondern auch finanziell stark belastet. Es gibt jedoch Ansprüche und Vorteile, die die meisten nicht kennen.
Steuerliche Entlastung: Pflegepauschbetrag und mehr
Wer einen nahen Angehörigen mit Pflegegrad 3 zu Hause pflegt, kann steuerlich profitieren:
Der Pflegepauschbetrag (§ 33b EStG) beträgt bei Pflegegrad 3 1.100 Euro pro Jahr. Er kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – ohne Einzelnachweise, ohne Belege. Bei Pflegegrad 2 liegt er bei 600 €, bei PG 4 und 5 bei 1.800 €.
Wer einen ambulanten Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe bezahlt, kann diese Kosten zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen – mit einer Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Das Pflegegeld selbst ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – auch wenn es an die pflegende Person weitergegeben wird.
Rentenansprüche für Pflegepersonen bei Pflegegrad 3
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 pflegt, sichert damit auch die eigene Rentenvorsorge – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, an mindestens 2 Tagen
- Höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit nebenher
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung. Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart ab (Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Pflegesachleistung). Bei Pflegegrad 3 mit vollem Pflegegeld-Bezug entspricht das rund ca. 15 Euro mehr Monatsrente pro vollem Pflegejahr – lebenslang. Bei Nutzung von Pflegesachleistungen fällt der Beitrag geringer aus.
Zusätzlich sind pflegende Angehörige über die Pflegekasse in der Arbeitslosen- und Unfallversicherung abgesichert.
Pflegeunterstützungsgeld – kurzfristige Auszeit absichern
Wenn ein Pflegebedarf akut entsteht – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt – können Berufstätige bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und dabei Pflegeunterstützungsgeld beziehen.
Es beträgt rund 90 % des ausgefallenen Nettolohns (~128 Euro/Tag, Stand 2026) und wird von der Pflegekasse gezahlt.
Seit 2024 ist der Anspruch jährlich erneut nutzbar – er ist nicht mehr auf einmal verbraucht.
Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt
Antragstellung bei der Pflegekasse
Der Antrag auf Pflegegrad 3 ist unkompliziert: Ein formloser Antrag – telefonisch oder schriftlich – bei der Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse ist dabei dieselbe wie die Krankenkasse.
Die Pflegekasse hat nach Antragstellung 25 Arbeitstage (5 Wochen) Zeit, einen Bescheid zuzustellen. Wird diese Frist überschritten, gibt es 70 Euro Entschädigung pro angefangener Woche.
Wichtig: Alle Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragsdatum – nicht ab dem Begutachtungstermin. Den Antrag also so früh wie möglich stellen.

Die MDK-Begutachtung vorbereiten – 7 Tipps
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist entscheidend für die Einstufung. Mit guter Vorbereitung können Sie das Ergebnis positiv beeinflussen:
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Pflegetagebuch führen: Mindestens 7–14 Tage vor dem Termin, täglich und ehrlich dokumentieren
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Unterlagen zusammenstellen: Arztbriefe, Medikamentenplan, Entlassungsberichte, Befunde
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Vertrauensperson einladen: Eine zweite Person während der Begutachtung hilft und gibt Sicherheit
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Keinen „Vorführeffekt": Nicht besser wirken wollen als im Alltag – normale und schlechte Tage zeigen
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Nacht- und Wochenendbedarf dokumentieren: Pflege rund um die Uhr sichtbar machen
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Inkontinenzversorgung konkret beschreiben: Wie oft? Mit wie viel Hilfe? Welche Produkte?
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Nachfragen ist erlaubt: Wenn etwas unklar ist, ruhig nach der Bedeutung einer Frage fragen
Höherstufung auf Pflegegrad 4 – wann und wie?
Wer das Gefühl hat, dass die Pflegesituation schwerer geworden ist, kann jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Dafür genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse – ein bestimmter Pflegegrad muss dabei nicht genannt werden. Es folgt eine erneute Begutachtung. Wenn die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt sind, wird der höhere Grad rückwirkend ab Antragsdatum gewährt.
Eine Höherstufung empfiehlt sich besonders bei: deutlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands, neuen Diagnosen, steigendem Zeitaufwand in der Pflege oder zunehmender Inkontinenz.
Widerspruch einlegen – wenn der Pflegegrad zu niedrig ist
Rund jeder zweite bis dritte Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid ist erfolgreich. Schätzungen zufolge enthalten etwa 75 % aller Gutachten erhebliche Fehler.
Wer den zuerkannten Pflegegrad für zu niedrig hält, sollte innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen – schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Der Widerspruch kann zunächst formlos eingelegt werden; die Begründung kann nachgereicht werden. Bei Erfolg: Die Leistungen werden rückwirkend ab dem ursprünglichen Antragsdatum angepasst.
Fallbeispiele – Pflegegrad 3 im Alltag
Zahlen sind wichtig – aber erst konkrete Situationen machen die Leistungen wirklich greifbar.
Fallbeispiel 1 – Frau M., 78 Jahre, Demenz und Inkontinenz (häusliche Pflege)
Frau M. lebt bei ihrer Tochter. Sie leidet an mittlerer Demenz, ist zeitlich und örtlich häufig desorientiert und benötigt regelmäßige Unterstützung bei der Inkontinenzversorgung. Die Pflege übernimmt die Tochter tagsüber selbst.
Im NBA erreicht Frau M. durch hohe Punktzahlen in Modul 3, 4 und 6 insgesamt 58 Punkte – das entspricht Pflegegrad 3.
Leistungs-Mix der Familie:
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Pflegegeld: 599 €/Monat (wird an die Tochter weitergegeben)
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Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (für eine anerkannte Betreuungsstunde wöchentlich)
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Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat (Bettschutzeinlagen, Handschuhe)
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Inkontinenzprodukte: Pants auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse
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Verhinderungspflege: Bei Urlaub der Tochter aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €)
Monatlicher Gesamtanspruch: ~772 € + jährliche Reserven aus VHP/Kurzzeitpflege
Fallbeispiel 2 – Herr K., 67 Jahre, nach Schlaganfall (Kombination Pflegedienst + Tagespflege)
Herr K. lebt allein, seine Frau ist berufstätig. Nach einem Schlaganfall hat er eine rechtsseitige Lähmung und benötigt erhebliche Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden und Mobilität.
Im NBA erreicht er 52 Punkte – Pflegegrad 3.
Leistungs-Mix der Familie:
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Pflegesachleistungen (60 %): 898 €/Monat für den Pflegedienst (morgendliche Grundpflege)
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Tagespflege: 1.357 €/Monat (Betreuung während der Arbeitszeit seiner Frau)
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Kombinationsleistung (40 % Pflegegeld): 239,60 €/Monat
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Wohnraumanpassung: Einmaliger Zuschuss von 4.180 € für Badumbau
Monatlicher Gesamtanspruch: ~2.494 € an Leistungen – und das Pflegegeld wird trotz Tagespflege vollständig ausgezahlt, da beide Budgets unabhängig voneinander sind.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 3?
599 Euro monatlich. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025; die Beträge gelten unverändert auch 2026. Die nächste Dynamisierung ist für 2028 geplant.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?
Mindestens 47,5 und weniger als 70 gewichtete Gesamtpunkte im NBA.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3?
Die frühere Pflegestufe 3 entspricht dem heutigen Pflegegrad 4 oder 5 – nicht Pflegegrad 3. Der Pflegegrad 3 entspricht eher der früheren Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Kann man mit Pflegegrad 3 noch alleine leben?
Ja, mit entsprechender Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, Tagespflege oder pflegende Angehörige ist das in vielen Fällen möglich.
Wie viele Stunden Pflege am Tag bei Pflegegrad 3?
In der Regel rund 5 Stunden täglich, je nach Pflegesituation auch mehr.
Wird Inkontinenzmaterial von der Pflegekasse bezahlt?
Einweg-Bettschutzeinlagen ja – über das Pflegehilfsmittel-Budget von 42 €/Monat. Körpernahe Produkte wie Pants und Einlagen laufen dagegen über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung.
Bekomme ich bei Pflegegrad 3 eine Haushaltshilfe?
Ja. Über den Entlastungsbetrag (131 €) und den Umwandlungsanspruch (bis zu 598,80 €) sind bis zu rund 730 Euro monatlich für eine anerkannte Haushaltshilfe möglich.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei PG 3?
Trotz des Kassenzuschusses von 1.319 €/Monat liegt der Eigenanteil je nach Region und Einrichtung in der Regel zwischen 2.000 und 2.800 Euro monatlich – inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die tatsächlichen Kosten variieren stark.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?
Ja. Durch die Kombinationsleistung kann beides anteilig in Anspruch genommen werden.
Wie beantrage ich eine Höherstufung auf Pflegegrad 4?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse – jederzeit und ohne Angabe eines Zielgrades. Es folgt eine erneute Begutachtung.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3 – unkompliziert und ohne Rezept
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Mit Pflegegrad 3 haben Sie sofort Anspruch auf 42 Euro monatlich für verbrauchbare Pflegehilfsmittel – ganz ohne Rezept, ohne Wartezeit, ohne Bürokratie. Einmal-Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektion: Diese Produkte schützen zuverlässig und entlasten den Pflegealltag spürbar.
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Alle Angaben zu Leistungsbeträgen basieren auf dem Stand 2026. Die Beträge wurden zuletzt zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht und gelten unverändert auch 2026; die nächste Dynamisierung ist für 2028 geplant. Wichtige Änderungen zum 01.01.2026 durch das BEEP-Gesetz (u. a. vereinheitlichte Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI) sind berücksichtigt. Für individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.